Uferstaat

Uferstaat
Uferstaat m прибре́жное госуда́рство

Allgemeines Lexikon. 2009.

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  • Küstengewässer — (Küsten meer), Bezeichnung für denjenigen Teil des Weltmeeres, den der Uferstaat durch Strandbatterien von der Küste des Festlandes oder der Inseln aus beherrschen kann (Kanonenschußweite). In den wichtigsten neuern Verträgen ist die Entfernung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geografie Deutschlands — Die Geographie Deutschlands ist die Beschreibung der physischen Beschaffenheit des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, sowie die hierdurch bedingte Wechselwirkung zwischen diesem Lebensraum und seinen Bewohnern. Deutschland kann… …   Deutsch Wikipedia

  • Geographie Deutschlands — Die Geographie Deutschlands ist die Beschreibung der physischen Beschaffenheit des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, sowie die hierdurch bedingte Wechselwirkung zwischen diesem Lebensraum und seinen Bewohnern. Deutschland kann… …   Deutsch Wikipedia

  • Rhein [1] — Rhein, 1) (lat. Rhenus, a. Geogr.), Fluß, entsprang nach Cäsar auf den Lepontischen, nach Strabo richtiger auf den Rhätischen Alpen u. zwar auf dem Berge Adula in mehren Quellen, nicht weit von den Rhonequellen; er ging Anfangs gegen Westen u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Meerenge — (Straße), schmaler Meeresteil, der zwei größere Meere miteinander verbindet. Die Meerengen verbinden entweder Binnenmeere oder Teile der offenen See. Meerengen, die ein Binnenmeer (s. d.) im weitern Sinne, d. h. ein solches, das mit dem offenen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Umschlagverkehr — (tranship traffic; trafic de transbordement; movimento di trasbordo), die Güterbewegung, die sich in den See und Binnenhafenplätzen (Umschlagsplätzen) im Wege der Umladung der Güter von einem Transportmittel in ein anderes, und vielfach verbunden …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Territorialgewässer — Ter|ri|to|ri|al|ge|wäs|ser 〈n. 13〉 zu einem an der Meeresküste liegenden Staat gehöriges Seegebiet mit Durchfahrtsrecht für andere Staaten * * * Ter|ri|to|ri|al|ge|wäs|ser, das: Hoheitsgewässer. * * * Territorialgewässer,   vor einer Küste… …   Universal-Lexikon

  • Fischereigrenze — Fi|sche|rei|gren|ze, die (Völkerrecht): im Meer verlaufende Grenze, die das Fischfanggebiet eines Küstenstaates gegen die hohe See abgrenzt. * * * Fischereigrenze,   Völkerrecht: seewärtige Begrenzung der Fischerei und Wirtschaftszone, die gemäß… …   Universal-Lexikon

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